Bildung, monatliche Auflösung, Storno, Gutschrift, Vertragsänderung: Diese Referenz zeigt für jeden Vorgang den Buchungssatz mit den Konten aus SKR03 und SKR04, dazu die Regeln, an denen sich die Abgrenzung in der Praxis entscheidet.
Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 2 HGB erfasst Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit danach sind. Maßgeblich ist die Einnahme, nicht die Rechnung oder ihre Fälligkeit. Für wiederkehrende Abrechnungen heißt das: Wird eine Jahreslizenz im Voraus vereinnahmt, ist der Betrag im Vereinnahmungsmonat nur anteilig Ertrag. Der auf spätere Monate entfallende Anteil wandert in den Abgrenzungsposten und wird über die Leistungsmonate verteilt wieder aufgelöst.
Der Einstieg in jeden Abgrenzungsfall. Die Rechnung wird zunächst vollständig erlöswirksam gebucht, danach wird der Anteil künftiger Perioden herausgenommen und passiviert. Die genannten Konten dienen als Beispiel und können je nach Kontenplan abweichen.
Die Rechnung über den gesamten Leistungszeitraum wird gebucht, zunächst in voller Höhe erlöswirksam. Die Umsatzsteuer wird dabei nicht mit abgegrenzt: Wann sie entsteht, richtet sich nach den umsatzsteuerlichen Regeln, etwa der Besteuerungsart und der Behandlung von Vorauszahlungen, nicht nach dem Leistungszeitraum.
| SKR03 | 1400 Forderungen aLL an 8400 Erlöse 19 % USt / 1776 Umsatzsteuer 19 % |
|---|---|
| SKR04 | 1200 Forderungen aLL an 4400 Erlöse 19 % USt / 3806 Umsatzsteuer 19 % |
Der Anteil, der auf spätere Perioden entfällt, wird aus dem Erlös herausgenommen und passiviert. Abgegrenzt wird der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer, und zwar auf der Ebene der jeweiligen Leistung, nicht pauschal pro Rechnung.
| SKR03 | 8400 Erlöse 19 % USt an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung |
|---|---|
| SKR04 | 4400 Erlöse 19 % USt an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung |
Der Zahlungseingang gleicht die Forderung aus. Auf den Abgrenzungsposten wirkt er nicht: Wann gezahlt wurde, ist für die Periodenzuordnung des Erlöses ohne Bedeutung.
| SKR03 | 1200 Bank an 1400 Forderungen aLL |
|---|---|
| SKR04 | 1800 Bank an 1200 Forderungen aLL |
Die Gegenbewegung, Monat für Monat. Jede Auflösung überführt genau den Anteil in den Erlös, der auf die abgelaufene Periode entfällt.
In jeder Periode des Leistungszeitraums wird der auf sie entfallende Anteil aufgelöst und damit erlöswirksam. Die Buchung ist die exakte Umkehrung der Bildung und wiederholt sich, bis der Leistungszeitraum endet.
| SKR03 | 0990 Passive Rechnungsabgrenzung an 8400 Erlöse 19 % USt |
|---|---|
| SKR04 | 3900 Passive Rechnungsabgrenzung an 4400 Erlöse 19 % USt |
Mit der letzten Auflösung ist der Posten vollständig abgetragen. Ein Restsaldo nach dem Ende des Leistungszeitraums ist ein Fehlerindikator und deutet auf eine unterjährige Vertragsänderung hin, die nicht nachgeführt wurde.
Hinweis: Der Saldo des Abgrenzungskontos zum Stichtag entspricht der Summe aller noch nicht erbrachten Leistungen.
Hier entstehen in der Praxis die falschen Salden. Storno, Gutschrift und Vertragsänderungen greifen mitten in einen laufenden Abgrenzungsplan ein, Zahlungsvorgänge dagegen gar nicht.
Vor dem Storno der Rechnung selbst wird der noch offene Abgrenzungsposten aufgelöst, sonst bleibt ein Saldo ohne zugrunde liegende Leistung stehen. Anschließend folgt die Stornobuchung der Rechnung.
| SKR03 | 0990 Passive Rechnungsabgrenzung an 8400 Erlöse 19 % USt |
|---|---|
| SKR04 | 3900 Passive Rechnungsabgrenzung an 4400 Erlöse 19 % USt |
Hinweis: Die Auflösung erfasst den Restsaldo, nicht den ursprünglichen Bildungsbetrag. Bereits realisierte Perioden bleiben unberührt.
Eine nachträgliche Minderung reduziert den Erlös und, sofern sie sich auf noch nicht erbrachte Perioden bezieht, anteilig auch den Abgrenzungsposten. Die Aufteilung folgt derselben Logik wie bei der Bildung.
| SKR03 | 8700 Erlösschmälerungen / 1776 Umsatzsteuer 19 % an 1400 Forderungen aLL |
|---|---|
| SKR04 | 4700 Erlösschmälerungen / 3806 Umsatzsteuer 19 % an 1200 Forderungen aLL |
Hinweis: Betrifft die Gutschrift ausschließlich künftige Perioden, wird zusätzlich der abgegrenzte Anteil korrigiert.
Bei einem Upgrade oder Downgrade während des laufenden Leistungszeitraums wird der bestehende Posten zum Änderungsstichtag aufgelöst. Die neue Rechnung bildet einen neuen Abgrenzungsposten über den verbleibenden Zeitraum.
Hinweis: Der häufigste Grund für falsche Salden: Die alte Abgrenzung läuft weiter, während die neue bereits gebildet wird.
Beides berührt die Abgrenzung nicht. Ein offener Posten ist eine Frage des Forderungsmanagements, die Periodenzuordnung des Erlöses richtet sich allein nach dem Leistungszeitraum.
Hinweis: Der Abgrenzungsposten läuft unabhängig vom Zahlungsstatus weiter auf.
Nach dem Abschluss eines Buchhaltungsmonats sind rückwirkende Buchungen in diese Periode ausgeschlossen. Auflösungen, die rechnerisch in einen abgeschlossenen Monat fallen, werden in die laufende Periode übernommen.
Hinweis: Der Periodenabschluss ist sequenziell: Monate werden in ihrer Reihenfolge geschlossen, nicht einzeln herausgegriffen.
Die in den Buchungssätzen verwendeten Konten dienen als Beispiel und folgen der DATEV-Standardbelegung. Die konkreten Konten können abhängig von Kontenrahmen, Branche und individueller Buchungssystematik abweichen und sollten deshalb mit der Buchhaltung oder der Steuerkanzlei abgestimmt werden.
| SKR03 | SKR04 | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 0990 | 3900 | Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) |
| 0980 | 1900 | Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) |
| 8400 | 4400 | Erlöse 19 % USt |
| 8700 | 4700 | Erlösschmälerungen |
| 1400 | 1200 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| 1776 | 3806 | Umsatzsteuer 19 % |
| 1200 | 1800 | Bank |
Wer diese vier Regeln konsequent anwendet, kommt ohne Einzelfallentscheidungen aus. Fynn wendet sie bei jedem Abrechnungslauf automatisch auf jede Rechnungsposition an.
Für die handelsrechtliche Abgrenzung ist der Nettobetrag maßgeblich. Die Umsatzsteuer wird nicht über den Leistungszeitraum verteilt, sie folgt den umsatzsteuerlichen Regeln.
Eine Rechnung kann Positionen mit unterschiedlichen Leistungszeiträumen und damit unterschiedlichen Abgrenzungsbeträgen enthalten. Die zeitliche Zuordnung erfolgt deshalb auf der Ebene der jeweiligen Leistung, nicht pauschal pro Rechnung.
Zahlungseingang, Teilzahlung und Verzug lassen den Posten unberührt. Maßgeblich ist allein der Leistungszeitraum.
Storno, Gutschrift und Vertragsänderung lösen den Restsaldo auf, bevor eine neue Abgrenzung gebildet wird. Sonst laufen zwei Pläne parallel.
Gebucht wird vom Erlöskonto auf das Abgrenzungskonto: in SKR03 "8400 Erlöse 19 % USt an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung", in SKR04 "4400 Erlöse 19 % USt an 3900 Passive Rechnungsabgrenzung". Die monatliche Auflösung ist die exakte Umkehrung dieses Satzes.
In SKR03 ist es das Konto 0990, in SKR04 das Konto 3900, jeweils "Passive Rechnungsabgrenzung". Das Gegenstück, die aktive Rechnungsabgrenzung, liegt auf 0980 (SKR03) beziehungsweise 1900 (SKR04). Beide Nummern sind die DATEV-Standardbelegung und können im individuellen Kontenplan abweichen.
Netto. Die Umsatzsteuer wird nicht mit dem Abgrenzungsposten über den Leistungszeitraum verteilt. Wann sie entsteht, richtet sich nach den umsatzsteuerlichen Regeln, etwa der Besteuerungsart und der Behandlung von Vorauszahlungen. Abgegrenzt wird deshalb ausschließlich der Nettoerlös.
Die Richtung. Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst Einnahmen vor dem Stichtag, die Ertrag der Folgeperioden sind, etwa eine im Voraus vereinnahmte Jahreslizenz. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst Ausgaben vor dem Stichtag, die Aufwand der Folgeperioden sind, etwa eine im Voraus gezahlte Versicherungsprämie.
Der noch offene Restsaldo wird aufgelöst, bevor die Rechnung selbst storniert wird: "0990 an 8400" in SKR03, "3900 an 4400" in SKR04. Aufgelöst wird der Restsaldo, nicht der ursprüngliche Bildungsbetrag, denn bereits realisierte Perioden bleiben unberührt.
Nein. Zahlungseingang, Teilzahlung und Zahlungsverzug sind Vorgänge des Forderungsmanagements. Die Periodenzuordnung des Erlöses richtet sich allein nach dem Leistungszeitraum, der Abgrenzungsposten läuft unabhängig vom Zahlungsstatus weiter auf.
Zuletzt aktualisiert:
Bildung, Auflösung und Storno automatisch bei jedem Abrechnungslauf.
Buchungssätze validiert an die Buchhaltung übergeben.
Wiederkehrende Abrechnung als Quelle der Abgrenzungspläne.
Welcher Abgrenzungsposten wann gebildet wird.
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