Mit dem Beginn des neuen Jahres, kommen auch Änderungen in einigen Bereichen im Alltag auf uns zu. So beispielsweise beim Verbraucherschutz – genauer gesagt beim Kündigen von Verträgen. Durch die Pflicht eines Kündigungsbuttons erhalten Online-Shopper mehr Rechte. Für Unternehmen heißt dies: Umstellung im Bereich Kündigungs-Management. Was es mit dem Kündigungsbutton auf sich hat, erklären wir dir im folgenden Artikel.
Kündigungsbutton entlastet Verbraucher bei Kündigungswünschen
Verträge im Internet abschließen ist einfach. Diese zu kündigen hingegen schwer. Kunden, die im Internet einen Vertrag abgeschlossen haben, mussten bisher häufig lange suchen, um herauszufinden, an wen diese sich im Falle eines Kündigungswunsches zu wenden haben. Mit einer neuen Regelung (Gesetz für faire Verbraucherverträge), die von der Bundesregierung am 24. Juni 2021 verabschiedet wurde, wird dies in Zukunft einfacher. Denn genauso leicht, wie ein Vertrag abgeschlossen werden kann, soll dieser auch wieder gekündigt werden können. Möglich macht dies der sogenannte Kündigungsbutton, der erhebliche Vorteile für Verbraucher mit sich bringt. Denn dieser soll dabei helfen, laufende Verträge schnell zu kündigen. Zur Pflicht wird der Button für den Online-Bereich ab dem 1. Juli 2022.
Viele Firmen sind ab diesem Datum verpflichtet, diesen auf ihre Website zu integrieren. Hier gelten jedoch auch Regeln. Denn nur das Einfügen eines Buttons reicht nicht. Immerhin muss der Kündigungsbutton sehr gut sichtbar auf der Unternehmenswebseite platziert werden und eindeutig als Klick bzw. Möglichkeit zur Kündigung für die Kunden erkennbar sein.
Kündigungsbutton richtig einbauen
Unternehmen sollten besser aufpassen , denn fehlt ein solcher Button auf der Webseite oder erfüllt dieser nicht die Voraussetzungen, können Verbraucher einen im Internet abgeschlossenen Vertrag jederzeit kündigen. Auch die Kündigungsfrist ist dann obsolet.
Neben dem Einbau des Kündigungsbuttons sind Unternehmen auch in der Pflicht, die Kündigung mit einer elektronischen Eingangsbestätigung nachzuweisen. Dies hat zum Ziel, dass Unternehmen im Zweifelsfall nicht sagen können, eine Kündigung nicht erhalten zu haben. Diese Regelung bedeutet für Unternehmen: Umstellung und mehr Arbeit. Das Gesetz zum Kündigungsbutton gilt für viele Unternehmen. Ausgenommen sind jedoch beispielsweise Webseiten, die Finanzdienstleistungen anbieten.
Fynn-Plattform bietet ein Abrechnungstool für Unternehmen an
Hast du den Kündigungsbutton als Unternehmer schon für dein Business berücksichtigt? Wir von Fynn haben die Anforderungen bereits umgesetzt und ein praktisches Abrechnungstool mit Kündigungs-Management-Funktionen entwickelt. Mit diesem haben Unternehmer die Möglichkeit, ihre Abrechnungen flexibel zu erleichtern. Folgende Möglichkeiten bietet dir unser Programm:
- Ausführung von Kündigungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Ausführung von Sonderkündigungen, die durch einen bei Fynn registrierten Händler manuell bestätigen werden müssen.
- Angabe von individuellen Kündigungsgründen
- einfache Bedienung und übersichtlicher Aufbau
- Möglichkeit zum automatischen Widerruf – ohne Interaktion
- Abwicklung der Services ohne elektronischen Schriftverkehr über ein Kundenpanel
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